Informationen für Patienten

Termine

Behandlungen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie am einfachsten hier online, telefonisch oder per Email reservieren.

Tel.: 0162-778 5521
mail@osteopathie-fried.de

Vor Ihrem ersten Behandlungstermin

Bitte laden Sie sich die Patientenvereinbarung herunter und lesen diese aufmerksam durch. Die Patientenvereinbarung dient als Anmeldung und Information bzw. Aufklärung. Wenn möglich, senden Sie uns bitte das ausgefüllte Formular als Scan oder Foto zurück.

Jederzeit kann die Patientenvereinbarung auch in der Praxis eingesehen und ausgefüllt werden.

Bei Unklarheiten oder Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich unter dem angegebenen Kontakt zur Verfügung.

Versäumte Termine

Sollten Sie einmal einen Termin nicht wahrnehmen können, werden Sie gebeten, diesen so früh wie möglich, jedoch mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Die Behandlungstermine werden teilweise lange im Voraus und ausschließlich für den jeweiligen Patienten vergeben. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ohne schwerwiegenden Grund nicht rechtzeitig abgesagte Termine mit einer Ausfallpauschale von mindestens 70,- € berechnet werden müssen.

Behandlungsdauer

Eine osteopathische Behandlung dauert inklusive der Anamnese in der Regel 40-50 Minuten. Die Dauer hängt in jedem Fall vom Beschwerdebild, den gewählten Behandlungsschritten sowie den körperlichen Reaktionen des Patienten hierauf ab.

Kosten

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH). Die Kosten für eine osteopathische Behandlung belaufen sich auf ca. 110,- bis 144,- €.

Frau Alexandra Major vergibt verkürzte Folgetermine, für die ca. 60,- bis 80,- € berechnet werden.

Kostenübernahme

Die Kostenübernahme durch Krankenkassen und private Krankenversicherungen ist nicht einheitlich geregelt.

In Abhängigkeit des gewählten Tarifs übernehmen viele private Kranken- und Zusatzversicherungen wie auch Beihilfestellen die Kosten für osteopathische Behandlungen, ganz oder zumindest anteilig. Bitte beachten Sie, dass Sie eine Heilpraktiker-Rechnung erhalten, deren Übernahme in vielen Tarifen enthalten ist.

Aber auch immer mehr gesetzliche Krankenkassen bezuschussen osteopathische Behandlungen. Ein gängiges Modell ist z.B. die Übernahme von 60% der Kosten für drei Behandlungen im Jahr. Voraussetzung ist in den meisten Fällen eine formlose Veranlassung eines Arztes, ganz gleich welcher Fachrichtung. Dies kann beispielsweise Ihr Hausarzt, Orthopäde, Zahn- oder Frauenarzt sein. Alle Voraussetzungen, die von den Kassen an den behandelnden Osteopathen gestellt werden, wie Umfang der Ausbildung und Verbandszugehörigkeit, werden von uns erfüllt.

Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse oder -versicherung nach der für Sie zutreffenden Regelung.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Bezuschussung durch gesetzliche Krankenkassen

Erstattung durch die Beihilfe